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europäische Börsenrichtlinien

für alle Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaften verbindliche, meist sehr detaillierte Direktiven, die von der Kommission vorgeschlagen und vom Ministerrat verabschiedet werden. Wie andere EG-Richtlinien sollen sie einheitliche Rahmenbedingungen für das Wirtschaftsleben in der EG schaffen. Zur Umsetzung in deutsches Börsenrecht stehen gegenwärtig die Richtlinie über Insiderregeln und Wertpapierdienstleistungen an, bereits umgesetzt sind die Richtlinien über Börsenzulassungsprospekte, die Richtlinie über die Börsenzulassung von Wertpapieren und die Zwischenberichtsrichtlinie an.

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