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excess burden

optimale Besteuerung

(= Zusatzlast; Mehrbelastung) Wohlfahrtskosten einer Steuer bzw. eines Steuersystems. Die Gesamtbelastung einer Volkswirtschaft bzw. der Wirtschaftssubjekte ist regelmäßig höher, als es dem Steueraufkommen entspricht. Die Entstehung der excess burden läßt sich anhand der Abb. verdeutlichen, in der ein Konsument betrachtet wird, der die Güter X und Y nachfragt. Ohne Besteuerung erreicht der Konsument den Punkt A und das Nutzenniveau U. Es wird nun eine als Mengensteuer ausgestaltete spezielle Verbrauchsteuer auf das Gut X in Höhe von t eingeführt. Bei gegebenen Produzentenpreisen steigt der Preis von X um t. Die Bilanzgerade dreht sich nach innen. Das neue Nutzen- maximum des Konsumenten liegt in Punkt B, der ein niedrigeres Nutzeniveau U\' impliziert. Das Steueraufkommen erhält man, wenn man die durch die Strecke BC angegebenen Menge von Y mit dem Preis von Y multipliziert.
excess burden Werden die Wirkungen dieser speziellen Verbrauchsteuer mit den Wirkungen einer neu erhobenen allgemeinen Verbrauchsteuer verglichen, die das gleiche Steueraufkommen erzielt, so verändern sich die relativen Preise nicht. Der Verlauf der Budgetgeraden bleibt unverändert. Es kommt zu einer Parallelverschiebung der Budgetgeraden nach unten. Da das gleiche Steueraufkommen erzielt werden soll, muss die neue Budgetgerade durch den Punkt B verlaufen. Der Konsument realisiert das neue Güterbündel in Punkt D und damit das Nutzenniveau U", das niedriger als U, aber höher als U\' ist. Ursache für excess burden ist der Substitutionseffekt, den die spezielle Verbrauchsteuer auslöst. Während sich die Wirkung der Pauschalsteuer auf eine Einkommenssenkung in Höhe des geplanten Steueraufkommens und damit auf einen Einkommenseffekt beschränkt, bewirkt die spezielle Verbrauchsteuer nicht nur einen Einkommenseffekt (erkennbar in Punkt B), sondern zusätzlich einen Substitutionseffekt. Von einer Zusatzlast einer speziellen Verbrauchsteuer läßt sich nur sprechen, wenn die individuellen Präferenzen als Maßstab akzeptiert werden. Es gibt Fälle, z.B. in der Umweltpolitik, in denen eine Verhaltensänderung Ziel des steuerlichen Eingriffs ist. Literatur: Zimmermann, H., Henke, K.-D (1994). Auerbach, A.J. (1985)

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