Unter externer Revision sind die Überwachungsmaßnahmen zu verstehen, die von prozeßunabhängigen und betriebsfremden Personen (z. B. Wirtschaftsprüfung, steuerliche Außenprüfung etc.) mit dem Ziel vorgenommen werden, festzustellen, ob Zustände oder Vorgänge einer Norm entsprechen bzw. normgerecht durchgeführt wurden. Bei der Internen Revision werden die Überwachungsmaßnahmen dagegen von prozeßunabhängigen, aber betriebsangehörigen Personen durchgeführt. Bei der externen Revision steht als Prüfungsziel der Schutz externer, aber auch interner Koalitionsteilnehmer im Vordergrund , dagegen bei der internen Revision der Schutz der Unternehmung. Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit sind die wichtigsten Beurteilungsmaßstäbe bei der externen Revision, während bei der internen Revision in erster Linie nach den Kriterien Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit beurteilt wird. Hinsichtlich der Prüfungsmethoden ist folgende Unterscheidung von Bedeutung: bei der externen Revision steht die Buchprüfung (Financial Auditing) im Vordergrund , dagegen bei der internen Revision die Systemprüfung (Operational Auditing).
Auch: Aussenrevision. Prüfung von Banken durch zuständige Prüfungsverbände der einzelnen Bankengruppen bzw. Wirtschaftsprüfer. Revision. Ggs.: interne, Innenrevision.
Wirtschaftsprüfung
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