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Revision

Die Revision ist eine Funktionseinheit im Unternehmen. Aufgabe ist es, die Geschehnisse der betrieblichen Tätigkeit nachträglich zu überprüfen (Internal Auditing ). Beispielsweise werden beim Financial Auditing das Finanz- und Rechnungswesen überprüft und dort die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Weitere Beispiele für Kontrollen durch die interne Revision sind

  1. interne Planungsvorgaben oder

  2. die Umsetzung von Dienstanweisungen oder

  3. Prüfung der Arbeitsplatzsicherheit oder

  4. von Sonderaufgaben wie Mitarbeiterbegutachtung.


Prinzipiell können auch externe Prüfer die Revision vornehmen, um Verbesserungen im Betrieb durchzusetzen.
Die Revision ist eine Organisationseinheit im Unternehmen, die grundsätzlich weitgehend unabhängig von der Unternehmensleitung sein sollte.
Unternehmensüberwachung (Unternehmen), die durch unternehmensinterne, prozessunabhängige Mitarbeiter durchgeführt wird. Die Überwachung erfolgt durch Prüfungen. Zu den Aufgaben der Revision zählen: Prüfung im Finanz- und – Rechnungswesen, Prüfung der Einhaltung unternehmensinterner Regeln und deren Wirkungsweise auf die Zielerreichung. .Unternehmensziele

Siehe interne Revision


1. bei der internen Revision handelt es sich um eine von der Geschäftsführung veranlaßte Überprüfung der ordnungsgemäßen Erledigung der im Unternehmen anfallenden Verwaltungstätigkeiten. In Großunternehmen wird diese Kontrollaufgabe von einer dafür vorgesehenen Abteilung vorgenommen. 2. bei der externen Revision handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses durch unabhängige Abschlußprüfer. Erfolgen seitens der Abschlußprüfer keine Einwendungen, so wird dies durch einen Prüfungsvermerk (Bestätigungsvermerk) bestätigt. Geregelt in § 162-169 AktG.

Unter Revision sind Maßnahmen der Überwachung zu verstehen, die von prozeßunabhängigen Personen mit dem Ziel vorgenommen werden, festzustellen, ob Zustände oder Vorgänge einer Norm entsprechen bzw. normgerecht durchgeführt wurden. Die Leistungsfähigkeit solcher Systeme liegt vor allem darin, Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge, die den Ertrag des investierten Kapitals bestimmen, transparent zu machen. Im jüngeren Schrifttum werden die Begriffe Revision und Prüfung synonym verwendet. Der Begriff Überwachung ist der übergeordnete Begriff für die Revision (= Prüfung) einerseits und für die Kontrolle andererseits. werden die Überwachungsmaßnahmen von prozeßunabhängigen Angehörigen des zu überwachenden Betriebes durchgeführt, wird von Interner Revision gesprochen, bei betriebsfremden Personen von Externer Revision.
Merkmale der Revision:
Revisionsgegenstand (-objekt),
Revisionsträger (-Subjekt),
Revisionsnorm (-regel),
Revisionsurteil.
Ziel und Zweck der Revision:
1. Informationsfunktion (detektiveF.): Es soll darüber informiert werden, ob Abweichungen von einervorgegebenen Norm festgestellt wurden bzw. es soll bestätigt werden, daß keine Abweichungen von einerNorm gegeben sind.
2. Sicherungsfunktion (Präventiv-F. oder prophylaktische F.): PotentielleNormabweichungen sollen verhindert oder erschwert werden. Durchdie Revisionstätigkeit soll (vorbeugend) normgerechtes Verhalten und Handeln erreicht werden.

In der Umweltwirtschaft:

Unter Revision versteht man die nachträgliche Überprüfung von Aktivitäten und Prozessen. Bekannteste Form ist die gesetzlich vorgeschriebene Jahreabschlußprüfung, die von externen Gutachtern durchzuführen ist.

1. Regelmässig oder in unregelmässigen Abständen, oft nicht vorher angekündigte Prüfung und Überwachung im internen Bereich von Banken. Zu unterscheiden: interne oder Innen- und externe Revision. 2. Regelungsbereich der Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute.

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