(auch Diskontgeschäft, Fachgeschäft) Der Fachdiscounter ist eine Betriebsform des stationären Einzelhandels mit der nach traditionellem Verständnis ein klein- bis mittelgroßer Einzelhandelsbetrieb mit sortimentspolitischer Beschränkung auf branchenspezifische und/oder bedarfsgruppenorientierte Warenkreise einschließlich diesbezüglicher Dienstleistungen assoziiert wird. Gleichwohl hat die Bezeichnung „Fachgeschäft“ mit der ihr inhärenten Kompetenzaussage inzwischen an betriebsformenspezifischer Eindeutigkeit eingebüßt, so z.B. was die Identität der Fachsortimente und die hieraus abzuleitende warenmäßige Spezialisierung betrifft, die angesichts einer zunehmend differenzierenden Konsumgüternachfrage durchaus unterschiedliche und im Zeitablauf wechselnde Konkretisierungen möglich macht.
Fachdiscounter präsentieren sich hinsichtlich der Qualität des einzelhändlerischen Angebots, die mit den Stichworten „große Auswahl im Rahmen eines tiefgestaffelten Sortiments“, „fachkundige Beratung und Bedienung“, „umfangreicher Kundendienst“ und „angemessene Geschäftsausstattung und Warenpräsentation“ ein Leistungsprofil charakterisiert, das - zumindest der Intention nach - auch bei anderen Betriebsformen unterstellt werden darf (z. B. Kaufhaus, Fachmarkt) bzw. in Kooperation mit Fachgeschäften auf eigener Verkaufsfläche umgesetzt werden soll (Shop-in-the-shop); - so letztlich auch in bezug auf die betriebswirtschaftlich-rechtliche Konstitution der Fachgeschäfte, für die zwar nach wie vor „mittelständige Strukturen“ und der Typ des „Eigentümerunternehmers“ vorherrschend sein mögen, die aber vom Kunden „nur“ als - wie auch immer- leistungsfähige Einkaufsstätte erfahren wird, was insofern ebenso für Verkaufsstellen von Filialunternehmen zu gelten hätte.
Entsprechend schwierig - da mit z. T. erheblichen Interpretationsspielräumen verbunden - gestalten sich die Möglichkeiten, ein hinreichend repräsentatives Abbild vom Facheinzelhandel in Deutschland zu gewinnen: So werden die Fachgeschäfte in der Handels- und Gaststättenzählung nicht als eigenständige Betriebsform ausgewiesen, sondern in Abgrenzung von Warenhäusern, SB-Warenhäusern, Verbrauchermärkten, Supermärkten und sonstigen SB-Lebensmittelmärkten den sog. „Ladengeschäften anderer Art“ zugeordnet (stationärer Einzelhandel), soweit sie „spezialisierten Nicht-Lebensmittelhandel“ betreiben oder überwiegend Nahrungsmittel und Getränke im Angebot führen, ohne nach Verkaufsfläche und Bedienungsform den eingangs erwähnten Betriebsformen zu entsprechen.
Darüber hinaus weisen Fachgeschäfte hinsichtlich der Bedeutung als einzelhandelsrelevante Einkaufsstätte i. d.R. hohe Akzeptanzraten auf; gleichwohl müssen derartige Aussagen auch vor dem Hintergrund der jeweils als gültig erachteten Bedarfsfelder, Betriebsformenkategorien und anderer, dem jeweiligen Untersuchungsdesign zugrundeliegenden Annahmen gewürdigt werden (vgl. Tab. 2).
Schließlich wird für die Fachgeschäfte in der jüngeren Vergangenheit stets eine mehr oder weniger anhaltend unbefriedigende, wenn auch in den letzten Jahren sich leicht verbessernde Ertragsentwicklung ermittelt - so zumindest die jährlichen Betriebsvergleiche der Einzelhandelsgeschäfte des Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln, an dem insgesamt
5.825 Betriebe aus 56 Branchen beteiligt waren (ohne Warenhäuser, Verkaufsstellen von Großfilial- betrieben und Konsumgenossenschaften, Versandgeschäfte und andere Großbetriebsformen einschl. besonders strukturierter Branchen, wie dem Kraftfahrzeughandel und denTankstellen). Dass dabei die Gesamt- und Branchendurchschnittswerte so manche Sonderentwicklung statistisch nivellieren, dürfte ebenso einsichtig sein, wie dies angesichts der situativ wie perspektivisch sich darstellenden Wettbewerbsbedingungen und Marktkonstellationen zu einer entsprechend differenzierenden Analyse nach Maßgabe der erfaßten Bedarfsfelder, Betriebsgrößen, Standortwertigkeiten, Kostenstrukturen und anderer marktwirksamer Leistungsparameter herausfordert.
Diskonter
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