umfasst lediglich den Einzug der Forderungen (des sog. Anschlusskunden, Lieferanten, Exporteurs) beim zahlungspflichtigen Abnehmer (Käufer, Importeur) per Fälligkeit durch eine Factoringgesellschaft, nicht jedoch die Übernahme der Finanzierungsfunktion und i.A. auch nicht der Delkrederefunktion durch den Factor; siehe auch Factoring.
Form des Factoring, bei der ein Factor nur das Inkasso der Forderungen bei Fälligkeit übernimmt. Der Factor stellt dem Anschlusskunden (dem Exporteur) den Gegenwert der abgetretenen Forderung erst nach Eingang der Zahlung (des Importeurs) zur Verfügung. Der Factor übernimmt beim F. nicht die Finanzierungsfunktion, i. d. R. auch nicht die Delkrederefunktion.
Maturity-Factoring
Form des Factoring, bei der der Factor die Forderung zum Fälligkeitstag übernimmt und in der Regel ohne Übernahme des Delcredererisikos H Delcredere) ankauft. Er übernimmt die Bevorschussung der Forderung bis zum Eingang des Rechnungsbetrages.
Siehe Factoring
2.
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