Gleichordnungskonzern » Unterordnungskonzern
Eine Form des Unterordnungskonzerns, bei dem die einheitliche Leitung aufgrund eines Beherrschungsverhältnisses vom Management der Konzernobergesellschaft wahrgenommen wird und das Beherrschungsverhältnis aufgrund einer absoluten oder relativen Mehrheitsbeteiligung gegeben ist.
Die einheitliche Leitung wird durch die Geschäftsführung oder den Vorstand der Konzernobergesellschaft wahrgenommen. Bei dem relativ seltenen - Gleichordnungskonzern erfolgt die einheitliche Leitung durch ein vertragliches Gemeinschaftsorgan oder durch eine anderweitige personelle Verflechtung der Geschäftsführung der beteiligten Unternehmen.
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