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Feste Kosten

>>> Fixkosten

siehe hierzu fixe Kosten

Bei den Ausgaben eines Privathaushalts unterscheidet man die Fest- oder Fixkosten von den variablen Kosten. Zu den Festkosten zählen all jene Ausgaben, die regelmäßig anfallen, und zwar in der Regel auf der Grundlage vertraglicher Verpflichtungen. Der überwiegende Teil der Fixkosten ist monatlich fällig, einige aber auch viertel-, halbjährlich oder jährlich. Das Sparpotential bei den festen Kosten ist zumeist gering, da sie, wie bereits gesagt, auf der Basis von Verträgen anfallen und deshalb nicht einseitig reduziert werden können.

Die Feststellung der Fixkosten ist wichtig für die Aufstellung eines privaten Haushaltsplans, der einer Privatperson bzw. einer Familie erleichtern soll, mit den Einnahmen, insbesondere mit geringen, zu wirtschaften. Feste Kosten, die nicht monatlich fällig sind, werden rechnerisch auf den Monat umgelegt.

Zu den festen Kosten eines Privathaushalts zahlen vor allem die Wohnkosten (Wohnungsmiete oder bei Wohneigentum die Kreditkosten und die Nebenkosten), die Heizungskosten, die Kosten für Gas und Elektrizität, die Kosten für Kommunikation (Telefon, Radio, Fernsehen, Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements), die Versicherungen, die Verkehrsausgaben, die Steuern u.a. Auch monatliche Beiträge für Vereine und Kurse sowie die Alimente (Kindesunterhalt) gehören zu den festen Kosten, denn auch sie fallen regelmäßig an.

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