(Fifo: Kurzbez. für first in first out) Das Fifo Verfahren stellt im Rahmen der Sammelbewertung von Vorräten ein Bewertungsvereinfachungsverfahren dar. Beim Fifo Verfahren wird unterstellt, dass die jeweils zuerst angeschafften Vermögensgegenstände auch zuerst verbraucht oder veräußert werden. Voraussetzung für die Anwendung ist nach g 256 Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB), dass die zu bewertenden Vermögensgegenstände gleichartig (r Bewertungsvorschriften) sind. Handelsrechtlich wird das Fifo Verfahren i. d. R. immer anerkannt. Steuerrechtlich ist die Anwendung grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme stellen die Fälle dar, in denen das . Unternehmen nachweisen kann, dass die tatsächliche Verbrauchsfolge dem Fifo Verfahren entspricht (z. B. bei der Silo Lagerung).
Sammelbewertung, Bestandsrechnung
Vorhergehender Fachbegriff: Fifo-Methode | Nächster Fachbegriff: Figur-Grund-Differenzierung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|