Die Abschreibung hat die Aufgabe, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern, die eine mehrjährige Nutzungsdauer haben, auf die Jahre der Nutzung zu verteilen. Sie erscheint in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand. Soll der Betriebsprozess im bisherigen Umfang aufrechterhalten werden, so sind die Anlagen, deren Nutzungsdauer beendet ist, zu ersetzen (Reinvestition), d.h. die vom Markt vergüteten Abschreibungsgegenwerte sind in neue Anlagen zu investieren. Der Rückfluss früher investierter Mittel erfolgt aber bereits weit vor dem Ersatzzeitpunkt, so dass der Betrieb bis zu diesem Zeitpunkt über Anlagen mit einer bestimmten periodischen Leistungsfähigkeit (Periodenkapazität) und gleichzeitig über zurückgeflossene finanzielle Mittel verfügt. Da sich gewöhnlich die abnutzbaren Anlagegüter eines Unternehmens in ihrem Alter und in ihrer Nutzungsdauer unterscheiden, ist jährlich nur ein Teil der Abschreibungserlöse zur Reinvestition zu verwenden. Über die zur Zeit nicht benötigten Amortisationsbeträge kann der Betrieb anderweitig verfügen. Er muss zur Erhaltung des finanziellen Gleichgewichts lediglich dafür sorgen, dass insgesamt die Ersatzinvestitionen unter Verwendung aller in dieser Periode vergüteten Abschreibungsgegenwerte finanziert werden können. Unter Beachtung dieser Bedingung ist es möglich, mit freigesetzten Abschreibungsbeträgen nicht nur die Ersatz-, sondern auch zusätzliche Investitionen (Nettoinvestitionen) zu finanzieren (Kapazitätserweiterungseffekt). Die später notwendig werdenden Ersatzinvestitionen werden somit nicht aus "ihren" Abschreibungsgegenwerten, sondern überhaupt aus irgendwelchen Abschreibungsgegenwerten vorgenommen. Der Betrieb hat einen Abschrei- bungs- und Reinvestitionsplan aufzustellen, der eine reibungslose Reinvestition aus Abschreibungsgegenwerten ermöglicht und zugleich zeigt, welche Abschreibungsgegenwerte vorübergehend zur Finanzierung zusätzlicher Investitionen zur Verfügung stehen. Beispiel: Ein Betrieb beschafft in fünf aufeinanderfolgenden Jahren je eine Maschine im Wert von 1000 DM, deren Nutzungsdauer fünf Jahre beträgt. Die Abschreibung erfolgt in konstanten Quoten (lineare Abschreibung); es wird unterstellt, dass die verrechneten Abschreibungen dem Wertminderungsverlauf entsprechen und über den Markt verdient werden. Die Jahresabschreibung je Maschine beträgt: Anschaffungskosten 1000 (qq Zahl der Jahre der Nutzung 5 Während der ersten fünf Jahre beträgt der Kapitalbedarf jeweils 1000 DM. Die Mittel werden durch externe Finanzierung aufgebracht. Im sechsten Jahr muss die 1. Maschine ersetzt werden, im siebten Jahr die 2. Maschine usw.; die Ersatzbeschaffung beläuft sich also vom sechsten Jahr an auf 1000 DM. Vom Ende des fünften Jahres an entspricht die Abschreibungsquote jedes Jahres genau dem Reinvestitionsbetrag von 1000 DM. Die Abschreibungsbeträge des ersten bis vierten Jahres sind also zur Reinvestition nicht erforderlieh, sondern stehen für zusätzliche Investitionen zur Verfügung. Der in den ersten vier Jahren freigesetzte Betrag von insgesamt 2000 DM könnte zur Anschaffung von zwei weiteren Maschinen verwendet, die Periodenkapazität also erweitert werden, ohne dass eine Kapitalbeschaffung von aussen erforderlich wäre. Auch die Anschaffungskosten dieser Maschinen würden im Zeitablauf wieder freigesetzt und für weitere Investitionen zur Verfügung stehen. Diesen Kapitalfreiset- zungseffekt bezeichnet man in der Literatur als Lohmann-Ruchti-Effekt. Insgesamt lässt sich durch ein derartiges Vorgehen nur die Periodenkapazität, nicht jedoch die Gesamtkapazität vergrössern, d. h. die insgesamt in allen zu finanzierenden Anlagen steckenden Leistungen lassen sich nicht vermehren, wohl aber kann durch den unterschiedlichen Altersaufbau die Anzahl der Anlagen vergrössert werden, die gleichzeitig Nutzungen abgeben können. Angenommen, in dem gewählten Beispiel läuft jede Maschine pro Jahr 3000 Stunden und bearbeitet 15000 Leistungseinheiten. Das ist ihre Periodenkapazität. Dann umfasst die Gesamtkapazität einer Maschine - konstante Leistungsabgabe pro Jahr unterstellt - bei fünfjähriger Nutzungsdauer 15000 Stunden und 75000 Leistungseinheiten. Die Gesamtkapazität einer Anlage ist gleich ihrer Periodenkapazität, multipliziert mit der Nutzungsdauer. Die jeweils verbleibende Gesamtkapazität nimmt folglich im Zeitablauf um die bisherige Leistungsabgabe ab, ohne dass dadurch die Periodenkapazität beeinflusst werden muss. Literatur: Lohmann, M., Abschreibungen, was sie sind und was sie nicht sind, in: Der Wirtschaftsprüfer, 1949, S. 353 ff. Ruchti, H., Die Abschreibung, ihre grundsätzliche Bedeutung als Aufwands-, Ertragsund Finanzierungsfaktor, Stuttgart 1953. Wöhe, GJ Bilstein, Grundzüge der Unternehmensfinanzierung,6. Aufl.,München 1991, S. 284 ff.
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