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Finanztheorie

Finanzwissenschaft

Teilgebiet der Finanzwissenschaft, das sich mit den theoretischen Grundlagen dieser Disziplin befaßt und sich dabei der Methoden der allgemeinen Wirtschaftstheorie bedient. Die Finanztheorie kann in verschiedener Weise gegliedert werden. Einmal kann man sie wie die Finanzpolitik oder die Finanzwissenschaft allgemein nach den Zielen der Finanzwissenschaft in Theorien der Allokation, Distribution, Stabilisierung und des Wachstums aufteilen. Die Finanztheorie beschäftigt sich dann entweder mit der theoretischen Wirkungsweise der Instrumente (z.B. als Theorie der Steuern, der Staatsausgaben, der Zuweisungen) oder mit den theoretischen Grundlagen der Ziele selbst (z.B. Allokationstheorie, Theorie der intertemporalen Verteilung). Eine andere Gliederung der Finanztheorie, die nicht auf die Ziele abstellt, ergibt sich, wenn der Untersuchungsbereich der Finanzwissenschaft zugrunde gelegt wird. Hierbei kann man folgende Bereiche unterscheiden, in denen finanztheoretische Methoden jeweils eine Rolle spielen: a) Begründung der Staatstätigkeit: Hierbei geht es um die Bestimmung von Art und Umfang der öffentlichen Staatswirtschaft (in Abgrenzung zum privatwirtschaftlichen Sektor). Die (normative) Begründung für einen öffentlichen Sektor im Sinne von Paul Anthony SAMUELSON und Richard B. MUSGRAVE bedient sich der Theorie der öffentlichen Güter. Sie analysiert, für welche Aufgaben in einem Gemeinwesen ein privates Angebot nicht zustande kommt und der Staat dieses übernehmen soll. Eine weitere Frage bezieht sich auf den wünschenswerten Umfang der staatlichen Tätigkeit (Theorie des optimalen Budgets). In Ergänzung zu diesen Theoriegebieten wurde in den 70er Jahren eine eigenständige ökonomische Theorie des Föderalismus (fiscal federalism) entwickelt. Dieses Theoriegebiet liefert eine ökonomische Begründung für den dezentralen Aufbau eines Gemeinwesens und versucht zu klären, welche Aufgaben in einem Staat an welche Gebietskörperschaftsebene zu geben ist. b) Beschreibung und Erklärung der Staatstätigkeit: Zu nennen sind hier die ökonomische Theorie der Politik und die ökonomische Theorie der Bürokratie, die das Verhalten von Politikern bzw. Bürokraten zum Gegenstand haben (Neue Politische Ökonomie, Bürokratie). Zu diesem Gebiet gehört darüber hinaus die Analyse von Wahlentscheidungen der Bürger, die in der Theorie des Wahlverhaltens (public choice) behandelt werden. c) Wirkungen staatlicher Tätigkeit auf den Privatsektor: Während das Erkenntnisinteresse der zuvor genannten Bereiche auf den Staat selbst gerichtet ist, befassen sich andere Zweige der Finanztheorie mit der Frage, wie die finanzwirtschaftlichen Instrumente auf den Privatsektor wirken. Im Mittelpunkt stehen hier die staatlichen Einnahmen und Ausgaben. Den umfangreichsten Einzelbereich bildet die Theorie der Steuern. Aus der älteren Lehre zur Steuerinzidenz ging die Wirkungsanalyse hervor, bezogen auf Preise und Ausbringungsmengen, auf Konjunktur und funktionale sowie personale Einkommensverteilung. Aus der Erweiterung der Effizienzbetrachtung (excess burden) entwickelte sich die Theorie der Optimalsteuerlehre. Als weitere Gebiete können die Theorie der öffentlichen Schuld oder die Theorie der Zuweisungen genannt werden. Literatur: Arnold, V. (1992). Heubes, J. (1985)

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