mit dem organisatorischen Aufbau von Forstbetrieben in räumlicher und sachlicher Hinsicht befasste Institutionen. Der Aufbau ist je nach Besitzart (Staatswald oder Nicht- staatswald) und Betriebsgrösse unterschiedlich. Die staatliche Forstverwaltung gehört zum Hoheitsbereich der Länder und ist dreistufig organisiert. Oberste Instanz ist die Ministerialforstabteilung des Landwirtschaftsministeriums, mittlere Instanz die Forstabteilung beim Regierungspräsidenten oder ein selbständiges Amt (Oberforstdirek- tion u.a.); untere Instanz sind die Forstämter, die in Reviere untergliedert sind. Der Grossprivatwald verfügt über eigene Verwaltungen, die in ihrer Organisation staatlichen Forstämtern ähneln. Der kleinere Privatwald wird durch Forstbeamte beraten und betreut. In Süddeutschland geschieht dies durch Einheitsforstämter, in Norddeutschland durch Landwirtschaftskammerforstämter. Gemeinde- und Körperschaftsforste werden durch eigene oder durch staatliche Forstbeamte verwaltet. Mit Fragen von überregionaler Bedeutung befasst sich eine Abteilung Forst- und Holzwirtschaft beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Verwaltung und Bewirtschaftung bundeseigener Forste obliegt dem Bundesfinanzministerium.
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