Unter Fracht versteht man zum einen das zu befördernde Gut, zum anderen auch das Entgelt für die gewerbliche Güterbeförderung.
1. Transportgut, Ladung; entsprechend wird derjenige, der die (gewerbliche) Beförderung der Fracht übernimmt, Frachtführer genannt. 2. Entgelt (Ausgabe) für die gewerbliche Beförderung von Gütern. Dieses ergibt sich aus dem Frachtsatz, d.h. dem "Einzelpreis" (Tarif), der an die Merkmale des Transportgutes und des Beförderungsvorganges anknüpft, und der transportierten Menge.
(1) Zu befördernde Güter (Frachtgut). (2) Entgelt für die Beförderung von Gütern.
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