Frachtbedingungen beziehen sich auf alle Umstände und Faktoren, von denen die Beförderung von Gütern (Fracht) abhängt, ermöglicht und/oder beeinflusst wird. Der Begriff Fracht umfasst neben den zu befördernden Gütern auch die über den Transport hinausgehenden Funktionen sowie das Entgelt für die gewerbliche Beförderung. Im internationalen Bereich erfährt der Transport bzw. das Frachtwesen eine mit den zu bewegenden Güterströmen wachsende funktionale, instrumentale und kostenrechnerische (kalkulatorische) Bedeutung. Dementsprechend sind die Bestimmungsfaktoren internationaler Frachtbedingungen unterscheidbar nach:
- Unternehmensgröße und -struktur
- Bedeutung des Auslandsgeschäftes (auch differenziert nach Ländergruppen)
- Güterarten, insbesondere mit speziellen Anforderungen in Bezug auf Verpackung, Frachtdienstleistungen, Transportart und Lagerung
- Transport-/Frachtvolumen (auch differenziert nach Kontingenten oder Ländern bzw. Ländergruppen)
- Vereinbarungen in Bezug auf Lieferbedingungen (INCOTERMS)
- Transit- und Zielländer
- Verkehrsträger.
In Abhängigkeit von diesen Bestimmungsfaktoren existiert im internationalen Handel eine Fülle von Frachtbedingungen, die insbesondere vor dem Hintergrund des Internationalen Transportrechts (ITR) ihre Gültigkeit haben. Gleichermaßen müssen beim internationalen Frachtverkehr Zollvorschriften (Zollrecht) sowie Vorschriften des Internationalen Handelsrechts und des Außmwirtschaftsrechts berücksichtigt werden.
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