Bestandteil von Führungspersonen und somit Gegenstand von Führungstheorien. Die Behauptung, dass nur derjenige Führungsperson sein könne, der über bestimmte Führungseigenschaften verfüge, gilt heute als widerlegt. Dennoch erscheinen in ökonomischen Institutionen einige Grundeigenschaften von Führungspersonen als unverzichtbar: • Sachkompetenz, • Fähigkeit zur Koordination und Leistungsmotivation sowie • Urteilsvermögen. (1) Sachkompetenz (technical skill) bedeutet, dass z.B. der Leiter des Rechnungswesens nicht nur die technischen und gesetzlichen Grundlagen der Buchhaltung und Bilanzierung beherrscht, sondern auch in der Lage ist, organisatorische Vereinfachungen und Rationalisierungsmöglichkeiten in seinem Bereich wahrzunehmen. Ein grosser Teil von Fehlbesetzungen lässt sich auf Inkompetenz zurückführen.
(2) Die Fähigkeit zur Koordination und zur Leistungsmotivation (social skill) der Mitarbeiter verlangt Behutsamkeit, Menschenkenntnis und eine positive Einstellung zum Leistungsprinzip. Nur ein Leistungsträger wird Mitarbeiter zur Leistung motivieren und ihnen soviel Disziplin abverlangen können, dass die Koordination von arbeitsteilig verteilten Aufgaben gelingt.
(3) Urteilsvermögen (conceptual skill) umschliesst die Fähigkeit, komplexe und — für ökonomische Belange wesentlich - auf unsicheren Erkenntnissen beruhende Vorgänge richtig einzuschätzen, d. h. "das Ganze zu sehen". Das Urteilsvermögen ergibt sich aus dem intellektuellen Niveau und aus der Summe fachlicher und ausserfachlicher Erfahrungen.
Literatur: Delhees, K. H., Führungstheorien - Eigenschaftstheorie, in: Kieser, A., u.a. (Hrsg.), HWFü, Stuttgart 1987, Sp. 748 ff. Kuhn, A., Unternehmensführung, 2. Aufl., München 1990.
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