Ein Ergebnis der Verhandlungen des GATT (Tokio-Runde) im Jahr 1979. Die Zollwertermittlung soll weltweit einheitlich, neutral und überschaubar erfolgen. Das Übereinkommen trat allgemein am 01.01.1981 in Kraft. Der G.-Z.-K. ist in der EG als unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht umgesetzt; er führte auch in anderen Ländern zur Vereinheitlichung der Zollwertvorschriften, z. B. in den USA, Kanada, Brasilien, Südafrika.
Gemeinsamer Zolltarif (GZT)
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