Die Gemeinkostenkontrolle ist eine der wichtigsten Komponenten der Kostenkontrolle im Rahmen des Controlling.
Dabei wird angestrebt, die Kostenbeträge kostenstellenweise sichtbar zu machen, die durch innerbetriebliche Unwirtschaftlichkeit verursacht worden sind.
Verfahren:
1. Ältere Versuche der Gemeinkostenkontrolle arbeiteten mit inner- und/oder zwischenbetrieblichen Kostenvergleichen der im Zeitablauf angefallenen Istgemeinkosten. Diese Methode läßt jedoch nur - Abweichungen von Istkosten-Durchschnittswerten (zur Ermittlung von Durchschnittswerten siehe Mittelwerte) erkennen. Daraus können keine Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit der Kostengebarung gezogen werden, da in den Durchschnittswerten bereits Einflüsse innerbetrieblicher Unwirtschaftlichkeiten enthalten sind.
2. Moderne Verfahren verwenden zur Kostenkontrolle vorzugsweise Soll-Istkosten-Vergleiche in Form eines Kostenkennziffernvergleichs
und/oder mittels exakter Abweichungsanalysen. Eine gründliche vorausgegangene Gemeinkostenplanung ist dafür unerläßlich.
3. Die Ergebnisse der Gemeinkostenkontrolle sollten kurzfristig erarbeitet werden, um mögliche Verbesserungsmaßnahmen sofort durchführen zu können.
4. Zweckmäßigerweise sind nur die von den Kostenstellenleitern beeinflußbaren Gemeinkostenarten zu erfassen (partieller Soll-Ist-Vergleich).
5. Viertel- oder halbjährlich sind geschlossene, d.h. alle Gemeinkostenarten umfassende Kontrollen durchzuführen.
ist wichtiger Bestandteil der Kostenkontrolle im Rahmen des Controlling. Dabei wird angestrebt, die Kostenbeträge kostenstellenweise sichtbar zu machen, die durch innerbetriebliche Unwirtschaftlichkeit verursacht worden sind. Verfahren:
1. Ältere Versuche der Gemeinkostenkontrolle arbeiteten mit inner- und/oder zwischenbetrieblichen Kostenvergleichen der im Zeitablauf angefallenen Istgemeinkosten. Diese Methode läßt jedoch nur Abweichungen von IstKosten-Durchschnittswerten (zur Ermittlung von Durchschnittswerten vgl. Mittelwerte) erkennen. Daraus können keine Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit der Kostengebarung gezogen werden, da in den Durchschnittswerten bereits Einflüsse innerbetrieblicher Unwirtschaftlichkeiten enthalten sind.
2. Moderne Verfahren verwenden zur Kostenkontrolle vorzugsweise Soll-Istkosten-Vergleiche in Form eines Kostenkennziffernvergleichs und/oder mittels exakter Abweichungsanalysen. Eine gründliche vorausgegangene Gemeinkostenpla’nung ist dafür unerläßlich.
3. Die Ergebnisse der Gemeinkostenkontrolle sollten kurzfristig erarbeitet werden, um mögliche Verbesserungsmaßnahmen sofort durchführen zu können.
4. Zweckmäßigerweise sind nur die von den Kostenstellenleitern beeinflußbaren Gemeinkostenarten zu erfassen (partieller Soll-Ist-Vergleich) (vgl. Verantwortlichkeit der Kostenstellenleiter, beeinflußbare Kosten).
5. Viertel- oder halbjährlich sind geschlossene, d.h. alle Gemeinkostenarten umfassende Kontrollen durchzuführen.
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