räumlicher und organisatorischer Verbund von meist selbständigen Fachgeschäften und Dienstleistungsbetrieben verschiedener Art und Grösse. Angestrebt wird ein warenhausähnliches Angebot mit einer von allen Beteiligten akzeptierten Konzeption. Die Idee des Gemeinschaftswarenhauses hat sich wegen der Schwierigkeiten, die die Harmonisierung der Unternehmenspolitik der Beteiligten hervorruft, nicht bewährt. Erfolg ist dagegen der Ladenunion mit nur zwei bis drei Unternehmen unter einem Dach be- schieden.
räumlicher und organisatorischer Verbund von Fach- und Spezialgeschäften des stationären Einzelhandels einschließlich sonstiger Dienstleistungsbetriebe, die auf vergleichsweise ausgedehnten Verkaufsflächen ’unter einem Dach’ an zentralen, innerstädtischen Standorten ein insgesamt nach Breite und Tiefe ähnlich branchenheterogenes Sortiment hoher Artikelzahl anbieten, wie dies für Warenhäuser im allgemeinen (noch) typisch ist. Gemeinschaftswarenhäuser nehmen insofern im Spektrum der betrieblichen Erscheinungsformen des Einzelhandels eine Zwischenstellung ein, da sie einerseits die marktwirksamen Synergieeffekte der zwischenbetrieblichen und innerbetrieblichen Standortkooperation zu nutzen trachten, ob nun im Sinne einer branchenungleichen Agglomerationsform, wie z.B. Einkaufspassagen, oder im Rahmen der verkaufsflächeninternen Standortplanung gem. dem Shop-in-the-shop-Prinzip, andererseits jedoch auf eine besondere Kennzeichnung und geschäftsflächenbezogene Separierung der beteiligten Unternehmen zugunsten eines einheitlichen (hier: betriebsformenspezifischen, da warenhausähnlichen) Gesamteindrucks verzichten. In der Bundesrepublik Deutschland haben sich die ersten Gemeinschaftswarenhäuser Anfang der 70 er Jahre etabliert; ihre Zahl wird 1988 unter Einbeziehung ähnlicher Erscheinungsformen, wie Gemeinschaftskaufhäuser, Ladenkooperationen und SB- Gemeinschaftswarenhäuser, auf etwa 30 Objekte geschätzt (Institut für Gewerbezentren, Bad Urach).
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