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Gemeinschaftswarenhaus

räumlicher und organisatorischer Verbund von meist selbständigen Fachgeschäften und Dienstleistungsbetrieben verschiedener Art und Grösse. Angestrebt wird ein warenhausähnliches Angebot mit einer von allen Beteiligten akzeptierten Konzeption. Die Idee des Gemeinschaftswarenhauses hat sich wegen der Schwierigkeiten, die die Harmonisierung der Unternehmenspolitik der Beteiligten hervorruft, nicht bewährt. Erfolg ist dagegen der Ladenunion mit nur zwei bis drei Unternehmen unter einem Dach be- schieden.

räumlicher und organisatorischer Verbund von Fach- und Spezialgeschäften des stationären Einzelhandels einschließlich sonstiger Dienstleistungsbetriebe, die auf vergleichsweise ausgedehnten Verkaufsflä­chen ’unter einem Dach’ an zentralen, inner­städtischen Standorten ein insgesamt nach Breite und Tiefe ähnlich branchenheteroge­nes Sortiment hoher Artikelzahl anbieten, wie dies für Warenhäuser im allgemeinen (noch) typisch ist. Gemeinschaftswarenhäuser nehmen inso­fern im Spektrum der betrieblichen Erschei­nungsformen des Einzelhandels eine Zwi­schenstellung ein, da sie einerseits die marktwirksamen Synergieeffekte der zwi­schenbetrieblichen und innerbetrieblichen Standortkooperation zu nutzen trachten, ob nun im Sinne einer branchenungleichen Ag­glomerationsform, wie z.B. Einkaufs­passagen, oder im Rahmen der verkaufsflä­cheninternen Standortplanung gem. dem Shop-in-the-shop-Prinzip, andererseits jedoch auf eine besondere Kennzeichnung und geschäftsflächenbezogene Separierung der beteiligten Unternehmen zugunsten ei­nes einheitlichen (hier: betriebsformenspezi­fischen, da warenhausähnlichen) Gesamtein­drucks verzichten. In der Bundesrepublik Deutschland haben sich die ersten Gemeinschaftswarenhäuser Anfang der 70 er Jahre etabliert; ihre Zahl wird 1988 unter Einbeziehung ähnlicher Erscheinungsformen, wie Gemeinschafts­kaufhäuser, Ladenkooperationen und SB- Gemeinschaftswarenhäuser, auf etwa 30 Objekte geschätzt (Institut für Gewerbe­zentren, Bad Urach).          

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