Teil der Volkswirtschaft, der im Unterschied zu privaten Unternehmen nicht nach Gewinnmaximierung strebt, sondern übergeordnete gesellschaftliche Ziele zu erfüllen sucht. Beispiele hierfür sind öffentliche und halböffentliche Unternehmen wie etwa kommunale Versorgungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften oder kirchliche und karitative Einrichtungen.
In der Wirtschaftssoziologie: Gesamtheit der wirtschaftlichen Unternehmen, die bei der Festsetzung von Preisen für Güter und Dienstleistungen entweder nach dem Kostendeckungsprinzip arbeiten oder aber erwirtschaftete Erträge zugunsten des Gemeinwohls einsetzen. Träger können der Staat, Gewerkschaften, Kirchen und Verbände sein. Für einige sozialistische Theoretiker stellten Unternehmen der Gemeinwirtschaft Zwischenschritte auf dem Weg zu einer nicht privatkapitalistischen Volkswirtschaft dar. Die Idee der Gemeinwirtschaft verlor in den 1980er Jahren in der Bundesrepublik durch den Zusammenbruch der Gewerkschaftsunternehmen stark an Ansehen.
Vorhergehender Fachbegriff: Gemeinschuldner | Nächster Fachbegriff: Gemeinwirtschaftliche Betriebe
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|