Eine sogenannte unverbindliche («weiche») Patronatserklärung, in der eine Muttergesellschaft gegenüber den Darlehensgebern ihrer Tochtergesellschaft erklärt, daß es ihre Geschäftspolitik ist, die Bonität der Tochtergesellschaft aufrechtzuerhalten. Im Inlands- und im Auslandsgeschäft zählt die Geschäftspolitikklausel zu den «atypischen Sicherheiten», da sie keine Übernahme einer vertraglichen Zahlungsverpflichtung beinhaltet.
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