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Tochtergesellschaft

juristisch selbständiges Unternehmen in einem Konzern unter Leitung eines Mutterunternehmens (Muttergesellschaft). Tochtergesellschaften können Enkelunternehmen vorgelagert sein.

abhängige, von einer Muttergesellschaft beherrschte Kapitalgesellschaft, deren Kapital überwiegend (meist zu 100%) vom herrschenden Unternehmen gehalten wird (verbundene Unternehmen).

Unter dem Begriff »Tochtergesellschaft« versteht man ein Konzern Unternehmen im Sinne von § 18 AktG 1965, das unter der einheitlichen Leitung der Obergesellschaft (Muttergesellschaft) steht. Die Tochtergesellschaft kann ihrerseits einer Enkelgesellschaft vorgelagert sein.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Kapitalgesellschaft, die von einer anderen Gesellschaft (Muttergesellschaft) abhängig ist.

heißt ein Unternehmen, das mit der Mehrheit seiner Kapitalanteile im Besitz einer beherrschenden Muttergesellschaft ist. Die Beteiligung der Muttergesellschaft liegt dabei häufig über 75%.

[s.a. Markteintrittsstrategien] Die Errichtung einer Tochtergesellschaft in einem anderen Land kennzeichnet in Abhängigkeit vom Ausmaß des Kapitaltransfers die langfristigste und risikoreichste Strategie des Auslandsengagements (vgl. Meffert/Bolz, 1998, S. 129). Ein solches Engagement kann aus unterschiedlichen Gründen geschehen (Internationalisie-rungsmotive) und in verschiedenen Formen realisiert werden. Die Errichtung einer Tochtergesellschaft ist eine Transahi-onsform, bei der als Koordinationsmecha-nismus das Autoritätsprinzip genutzt wird (vgl. Weder, 1989, S. 61).

Als Vorteil einer Tochtergesellschaft gegenüber kooperativen Formen ist die höhere Stabilität zu nennen, da bei kooperativen Formen oft durch eine Verschiebung der Interessen und Erfahrungen der Partner im Zeitablauf Probleme auftreten können (vgl. Aaker, 1998, S. 148). Als weiterer Vorteil einer Tochtergesellschaft ergibt sich eine bessere Möglichkeil der Integration in die internationale Unternehmensstrategie im Vergleich zu partnerschaftlichen Formen des Engagements, so dass auch eine einheitliche Steuerung der Tochtergesellschaften ermöglicht wird. Auf diese Art lassen sich Synergieejjekte im Gesamtunternehmen leichter realisieren (vgl. Pausen-berger, 1992, S. 214). Auch die Begrenzung des Know-how-Abflusses spricht für die Errichtung einer Tochtergesellschaft.

Als wesentlicher Nachteil ist zu nennen, dass die Marktverbindungen eines örtlichen Partners nicht zur Verfügung stehen, so dass das Risiko der Absatz- oder Beschaffungsmarktbearbeitung erheblich steigen kann. Dieser Nachteil kann auch durch die Akquisition einer bereits bestehenden Unternehmung kompensiert werden (Mergers and Acquisitum) (vgl. Bradley, 1999, S. 356ff.). Jedoch muss man auch hier sowohl die Risiken der Auslandstätigkeit als auch die Kosten alleine tragen.

Tochtergesellschaften im Ausland können somit entweder durch Akquisition oder durch die Neugründung eines Unternehmens im ausländischen Markt entstehen. Als Vorteile einer Akquisition sind zu nennen (vgl. Pausenberger, 1992, S. 212):

- Zeitliche Gründe: Der Erwerb eines vorhandenen Betriebes ermöglicht die sofortige Aufnahme der Produktion und damit einen unverzüglichen Markteintritt.

- Finanzielle Gründe: Sowohl die Beschleunigung des Markteintritts bzw. der Produktionsaufnahme als auch die bereits bestehende Führungsmannschaft im ausländischen Unternehmen können zu einer beachtlichen Kapitalersparnis führen.

- Wettbewerbsgründe: Eine bestehende ausländische Unternehmung verfügt bereits über Marktanteile, so dass Erfahrungskurveneffekte (Erjahrungs-kurve) schneller realisiert werden können.

- Ressourcen: Wichtige Markteintrittsbarrieren (Markteintritts- und Uarktaus-trittsbarrieren), z.B. fehlende Distributionskanäle, können durch eine Akquisition umgangen werden (vgl. Aaker, 1998, S. 235). Außerdem kann - auf Grund oftmals geringer Landeskenntnis, z.B. bezüglich der Gesetze, der Konsumenten oder Personalmentalität -das Know-how eines bereits bestehenden Unternehmens sehr hilfreich sein. So ist bereits eine erhebliche Kenntnis des ausländischen Marktes vorhanden, die im Falle der Neugrändung erst aufgebaut werden muss.

Diesen Vorteilen der Akquisition stehen aber auch einige Gründe entgegen, die für eine Neugründung sprechen (vgl. Pausenberger, 1992, S. 213):

- Unternehmensinterne Integrationsvorteile: Bei der Neugründung einer Tochtergesellschaft sind nicht erst Friktionen und Widerstände bereits bestehender Personalstrukturen zu überwinden, so dass mögliche Umstellungskosten entfallen. Auch Unterschiede in der Unternehmenshdtur, die sich bei einer

Akquisition negativ auswirken können, entfallen bei einer Neugründung, ebenso wie Unterschiede in den technischen und betriebswirtschaftlichen Abläufen.

- Unternehmensexterne Integrationsvorteile: Die Regierung und die Öffentlichkeit in den Gastländern bevorzugen i.d.R. Neugründungen im Vergleich zu Unternehmensaufkäufen, die häufig Aversionen hervorrufen.

- Aspekte des Partnerunternehmens: Um eine Akquisition vornehmen zu können, muss ein geeignetes Unternehmen im Gastland bestehen, zudem muss ein Aufkauf dieses Unternehmens überhaupt möglich sein (Übernahme- und Abwehrstrategien). Ohne ein passendes Unternehmen im betreffenden Markt ist eine Neugründung die einzig mögliche Alternative (vgl. Root, 1994, S. 142ff.).

Bei der Führung von Tochtergesellschaften können unterschiedliche Ansätze verfolgt werden, die sich in den Freiheitsgraden und der Bedeutung der Tochtergesellschaften für die Gesamtorganisation unterscheiden (EPRG-Konzept; Koordination).

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