Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen über Arbeitszeit, Betriebssicherheit und Arbeitsordnung im gewerblichen Bereich (§ 139 b GewO). Die Gewerbeaufsicht wird ausgeübt durch die Gewerbeaufsichtsämter in Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz hat auch der Betriebsrat zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften beizutragen und die Gewerbeaufsicht zu unterstützen.
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