Gewerbeverlust ist ein negatives Ergebnis (Erwirtschaftung von Verlusten) bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer. Wegen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen entspricht der Gewerbeverlust regelmässig nicht dem Ergebnis im Sinne des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes. Gewerbeverluste können bis zu fünf Jahre vorgetragen werden (§ 10a GewStG; Verlustabzug); ein Verlustrücktrag ist nicht möglich.
Siehe auch Gewerbeertrag, Gewerbesteuer.
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