Die GewerbesteuerRichtlinien (GewStR) behandeln Zweifelsfragen unü Auslegungsfragen von allgemeine Bedeutung, um eine einheitliche Anwendung des Gewerbesteuerrecnt durch die Verwaltungsbehörden sicherzustellen. Sie geben außerdem zur Verwaltungsvereinfachung An“ Gewerkschaften Weisungen, wie in bestimmten Fällen verfahren werden soll. In über 100 Abschnitten befassen sich die Richtlinien mit Verwaltungs, Zuteilungs und Zerlegungsfragen, vor allem auch mit der Definition des » Gewerbebetriebs und steuerbegün stigter bzw. steuerbefreiter Betriebe sowie u. a. mit den Besteuerungs Grundlagen Gewerbeertrag und Ge werbekapital und die Hinzurechnun gen und Kürzungen hierbei. Erlasse oberster Finanzbehörden der Länder behandeln einzelne Fragen, untere Finanzbehörden (Steuerämter) können im Rahmen der Gesetze be stimmte Ausführungsanweisungen geben.
GewerbesteuerRichtlinien (GewStR)
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