Kapitalbeschaffung zum Aufbau einer neu zu gründenden Unternehmung. Darunter wird nicht nur die Finanzierung des Kapitalbedarfs für das Anlagevermögen, sondern auch die Deckung des Kapitalbedarfs für die gesamte Anlaufphase (Umlaufvermögen; Mindestkassenhaltung; Löhne, Gehälter, Mieten, Energiekosten etc.) verstanden.
Schwierigkeiten bereitet die Ermittlung des Kapitalbedarfs, da Erfahrungswerte aus der Vergangenheit (z. B. über das Zahlungsverhalten der Abnehmer) nicht vorliegen. Der Kapitalbedarf kann nicht mit Hilfe von Formeln (z. B. Rieger, Lehmann: Kapitaleinsatz × Kapitalbindungsdauer), sondern nur auf Basis eines Finanzplans ermittelt werden.
Das wesentliche Problem bei der Gründungsfinanzierung besteht in der ausreichenden Finanzierung mit Eigenkapital, da hiervon letztlich die Möglichkeiten der Fremdkapitalausstattung abhängt. Die Lösung des Problems der ausreichenden Eigenkapitalausstattung in der Gründungsphase ist nur individuell zu erreichen. Dennoch steht fest, daß sie wesentlich von der gewählten Rechtsform und der Aufnahme zusätzlicher Gesellschafter ? u. U. unter einer gewissen Souveränitätseinschränkung ? abhängt. Zusätzliches Eigenkapital kann u. U. durch die Einschaltung von Wagnisfinanzierungsgesellschaften beschafft werden (Venture capital). Das Ausmaß der Fremdfinanzierung, die i. d. R. im Rahmen von Bankkrediten erfolgt, hängt wesentlich von den Sicherheiten ab, die über das Eigenkapital hinaus eingeräumt werden können.
1. Finanzierung des Kapitalbedarfs für die und bei der Gründung von Banken o.a. Unternehmen. Ist vor allem abhängig von der geplanten Tätigkeit und ihrem Umfang. Zu unterscheiden: Bargründung und Sachgründung. 2. Spez.: internationale Projektfinanzierung.
Vorhergehender Fachbegriff: Gründungsbilanzen | Nächster Fachbegriff: Gründungsinvestition
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|