Der Grundsatz der Bilanzklarheit fordert eine übersichtliche und verständliche Bilanz. Diesem Grundsatz dient erstens eine entsprechende Bilanzgliederung, die übersichtlich geordnet ist und deren Positionen eindeutig und zutreffend bezeichnet sind, und zweitens das Bruttoprinzip, welches eine Saldierung und Zusammenfassung verschiedener Bilanzpositionen verbietet.
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