Die Gültigkeitsdauer von y Verrechnungspreisen hängt von der Art und Sorgfältigkeit ihrer Ermittlung, dem Grad der eingetretenen Preisabweichungen und den Zwecken der Kostenrechnungssysteme ab. Für die Zwecksetzung der Kostenkontrolle empfiehlt es sich, mittel- bis langfristige Planpreise anzusetzen. Ihre Gültigkeitsdauer kann mehr als ein Jahr betragen. Ihre Angleichung während des Jahres sollte nur im Falle größerer Preis- und Lohnsatzschwankungen erfolgen. Der Ansatz von vergangenheits- oder gegenwartsbezogenen Normalpreisen und -lohnsätzen verbietet sich von selbst, da diesen Werten keine mittel-bis langfristige Aktualität zukommt. Verrechnungspreise innerhalb der Kostenkontrolle werden daher auch als Festpreise und die Bewertungsmethode als Festwertrechnung bezeichnet. Für die Zwecke der Vorkalkulation sowie der planerischen Erfolgsrechnung müssen Planpreise Verwendet werden. Ihr zeitlicher Bezug richtet sich nach dem Zeitraum, für welchen vorgeplant oder kalkuliert wird. Dasselbe gilt für die übrigen dispositionsbezogenen Aufgaben der Kostenrechnung. In der Regel werden Verrechnungspreise erst nach einem Jahr überprüft, wenn nicht vorher besondere Preisänderungen eintreten. Werden die Planpreise sorgfältig ermittelt, z.B. aufgrund von Istpreisstatistiken, statistischer Durchschnittswerte und von Trendberechnungen, wird eine Anpassung während des Jahres in der Regel nicht notwendig sein.
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