(GüKG) rechtlicher Rahmen für die gewerbliche Betätigung von Unternehmen mit Kraftfahrzeugen des Güterverkehrs auf der Strasse. Das Güterkraftverkehrsgesetz legt Marktzutrittsbedin- gungen (Genehmigung, Konzessionierung, Lizenzierung, Kontingentierung), die regionalen Betätigungsfelder (Güternah- und -fernverkehr; Verkehrsarten), das Tarifbildungsverfahren, sonstige Beförderungsbedingungen und die Einrichtung von Kontrollbehörden fest. Das Güterkraftverkehrsgesetz ist also ein wichtiges Instrument der staatlichen Verkehrspolitik, insb. der Tarifpolitik, und somit der Wettbewerbspolitik bezüglich des Verhältnisses von Schiene und Strasse.
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