nach §§ 93 ff HGB ein -Makler, der gewerbsmäßig Geschäfte über Gegenstände des Handelsverkehrs, insbesondere Waren, Wertpapiere, Versicherungen, Gütertransport und Schiffsmiete vermittelt. Im Gegensatz zum sogenannten Zivilmakler (z.B. Immobilienmakler) ist seine Tätigkeit allein auf Vermittlung ausgerichtet, er vertritt beide Vertragsparteien.
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