vermittelt - im Gegensatz zum Zivilmakler - Geschäfte zwischen Exporteuren und Importeuren. Es besteht kein dauerndes Vertragsverhältnis. Dennoch werden im Erfolgsfalle Wiederholungsaufträgeplaziert. Internationale Makler sind selbständige Kaufleute nach jeweils gültigem nationalen Recht. Sie sind Spezialisten für bestimmte Länder und/oderProdukte (Leistungen). Ihr Interesse konzentriert sich auf die Maklerfunktion, welche aber auch von anderen Institutionen im internationalen Geschäft (Handel, internationaler) ausgeübt wird. Für die erfolgreiche Geschäftsvermittlung erheben sie die Maklerprovision, welche die spezifischen Risiken (Auslandsmarktforschung, Beratung, Interessensvertretung) abdeckt. Im Bereich internationaler Marktveranstaltungen (Warenbörsen, Auktionen, internationale, internationale Submissionen oder Tender), aber auch im Verkehr zwischen internationalen Kontoren, internationalen Syndikaten und mit Regierungsinstanzen ist der internationale Makler involviert. Die Haftung bezieht sich auf schuldhaftes Verhalten gegenüber beiden Parteien. Häufig finden sich im internationalen Geschäft zwei internationale Makler, für jede Partei einer, welche für den gemeinschaftlichen Interessensausgleich sorgen.
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