Institutionen, bei denen die Aktionäre ihre Aktien zum Zweck der Teilnahme an der Hauptversammlung hinterlegt haben. Die ordnungsgemäße Hinterlegung ist zugleich die Voraussetzung der Stimmrechtsausübung. Für die hinterlegten Aktien werden im Regelfall Stimmkarten ausgestellt. Die Hinterlegungsstellen werden mit der Einladung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch die Gesellschaft annonciert. Neben den dort aufgelisteten Kreditinstituten können die Wertpapiere aber auch bei einem Notar deponiert werden.
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