sind internationale Rechnungslegungsgrundsätze mit Empfehlungscharakter vor dem Hintergrund der Harmonisierung internationaler Rechnungslegung, die sich an angloamerikanischen Bilanzierungsgrundsätzen orientieren (US-GAAP). Grundbestandteile nach IAS sind: Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Cashflow-Rechnung, Erläuterungen und ergänzende Aufstellungen. Bei der Rechnungslegung nach IAS steht die investororientierte Informationsfunktion im Vordergrund, im Gegensatz zum handelsrechtlichen Jahresabschluss, bei dem die Rechenschaftslegung gegenüber der Geschäftsführung und die Ermittlung unter Beachtung des Vorsichtsprinzips (Bewertungsgrundsätze) ausschüttungsfähigen Gewinns Hauptziele sind. Beispiel für Unterschiede zwischen HGB (Handelsgesetzbuch) und IAS sind unter anderem:
Aufwandsrückstellungen: nach IAS Passivierungsverbot, nach HGB teilweise Passivierungsverbot (Gegensatz Passivierungspflicht), teilweise Passivierungswahlrecht
Wertpapiere des Umlaufvermögens: nach IAS Tageswert, nach HGB Anschaffungskosten.
(International Accounting Standards): Internationale Normen zur unternehmensexternen Berichterstattung, die darauf abzielen, eine internationale Harmonisierung der Rechnungslegung zu erreichen. Die IAS werden von einem multinationalen Gremium, dem IASC (International Accounting Standards Committee) erarbeitet.
Abkürzung für „International Accounting Standards“, einer internationalen Rechnungslegungsvorschrift.
Abk. für International Accounting Standards.
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