(International Air Transport Association) ist ein Zusammenschluß von Luftfahrtgesellschaften, der die Interessen der Mitglieder gegenüber Regierungen, Behörden und Flughafengesellschaften sowie in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen vertritt. Die Mitgliedschaft in der 1919 von sechs Fluggesellschaften gegründeten IATA ist zweistufig: Die Basismitgliedschaft beschränkt sich auf eine Zusammenarbeit in Verwaltung und Abwicklung (»Trade Association«), in der zweiten Stufe vereinbaren die Mitglieder Tarife und Bedingungen für den Flugverkehr (»Tariff Coordination«). Bezüglich der Flugtarife wirkt die IATA als Kartell, in dem die Fluggesellschaften die Flugpreise in gleicher Höhe festsetzen.
IG 1. Industriegewerkschaft: Bezeichnung für Gewerkschaften, die nach dem sogenannten Industrieverbandsprinzip organisiert sind. In diesen Gewerkschaften sind jeweils nur Arbeitnehmer eines bestimmten Industriezweigs Mitglied. Beispiel: IG Metall für alle Industrieunternehmen der Metallbranche. 2. Interessengemeinschaft: Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die der Förderung und/oder der Durchsetzung der Interessen ihrer Gesellschafter dient. Als Interessengemeinschaft gilt auch der Zusammenschluß von rechtlich selbständigen Unternehmen mit dem Ziel, ihre Gewinne zusammenzulegen und anschließend nach einem bestimmten Schlüssel zu verteilen. Beispiel: IG Farben.
Kooperation der Verkehrsbetriebe
Abk. für International Air Transport Association.
Abk. f. (engl.) International Air Transport Association; Internationaler Luftverkehrsverband.
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