Verfahrensweisen der Internationalen Handelskammer (ICC) zur Beilegung internationaler Handelsstreitigkeiten. Sie orientieren sich an den Vergleichs- und Schiedsgerichtsordnungen der ICC, die regelmäßigen Aktualisierungen unterliegen (die zur Zeit gültige Fassung der Schiedsgerichtsordnung trat am 1. Januar 1988 in Kraft; die neue Kostenordnung gilt seit dem 1.Januar 1993). Oberste Schlichtungsinstanz ist der 1923 gegründete Ständige ICC Schiedsgerichtshof (ICC International Court of Arbitration), der sich gegenwärtig (1997) aus 56 Mitgliedern aus 48 Ländern zusammensetzt. Die Aufgabe des Gerichtshofes ist es, die einzelnen unter der ICC Schiedsgerichtsordnung durchgeführten Schiedsverfahren zu organisieren und im Hinblick auf die Befolgung der Schiedsgerichtsordnung zu begleiten. Dabei hat er das ständig sich weiterentwickelnde Recht und die fortschreitende Praxis internationaler Schiedsgerichtsbarkeit zu beachten und seine Tätigkeit entsprechend auszurichten.
Die Bezugnahme auf die Vergleichs- und Schiedsgerichtsordnung der ICC in Handelsverträgen mit Partnern im Ausland ist optional. Vertragsparteien, welche die Möglichkeit vereinbaren wollen, im Falle von Streitigkeiten die Schiedsgerichtsbarkeit der ICC anzurufen, müssen dies ausdrücklich in ihren Verträgen fixieren. Die ICC empfiehlt deshalb folgende Standard-Schiedsklausel:
«Alle aus oder im Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.» «All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules.»
«Toutes differends decoulant du present contrat seront tranchees definitivement suivant ou en relation avec celui-ci le Reglement d’Arbitrage de la Chambre de Commerce Internationale par un ou plusieurs arbitres nommes conformement a ce Reglement.»
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