Aus der Anwendung des Vertrages von Maastricht ergab sich als ein Konvergenzkriterium, daß die durchschnittliche Inflationsrate eines Landes, gemessen an einem harmonisierten Verbraucherpreisindex, während des letzten Jahres vor der Konvergenzprüfung um nicht mehr als anderthalb Prozentpunkte über dem ungewogenen arithmetischen Mittel der Inflationsrate der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen durfte. Auch künftige Beitrittskandidaten werden sich diesem Kriterium stellen müssen, wobei nun die Inflationsrate im Euro-Währungsraum als Referenzwert dient.
Vorhergehender Fachbegriff: Inflationsimport | Nächster Fachbegriff: Inflationsmessung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|