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Internationales Zuckerabkommen

International Sugar Agreement
Ein erstes Zuckerabkommen wurde auf Initiative der Vereinten Nationen 1953 geschlossen, weitere folgten. Die älteren Abkommen sahen marktregulierende Instrumente wie Quotenregelungen und Vorratslager vor, deren Einsatz letztendlich aber an den Marktbedingungen und den Interessengegensätzen zwischen Erzeuger- und Verbraucherländern scheiterte. Mitte der achtziger Jahre wurde unter der Ägide der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklungein neues Internationales Zuckerabkommen ausgehandelt, das 1985 in Kraft trat und durch weitere Abkommen 1989 und 1993 abgelöst wurde. Diese jüngeren Abkommen verzichten auf marktregulierende Instrumente und beschränken sich auf die Förderung der internationalen Zusammenarbeit in der Zuckerwirtschaft. Organ des Abkommens sind der Internationale Zuckerrat, dem die 46 Erzeuger- und Verbraucherländer des Abkommens und die Europäische Union angehören. Die von den Mitgliedern des Abkommens getragene Internationale Zuckerorganisation mit Sitz in London dient der Zuckerwirtschaft als Forschungs- und Fortbildungseinrichtung. Enge Kontakte bestehen zum Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe

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