Die wirtschaftliche Nutzung des Internets erfordert, dass die Kunden eine Internetadresse vorfinden, die das Unternehmen kennzeichnet. Das neue Gebiet des Internet-Rechts befindet sich noch im Aufbau. Die internationalen und nationalen Vergabestellen für Internetadressen sind private Einrichtungen. Das Vergabeverfahren folgt dem Grundsatz »first come, first served«. Falls der gewünschte Domain-Name bereits vergeben ist, muss die Freigabe verlangt werden, notfalls gerichtlich. Wenn ein stärkeres Recht an der Domain besteht, ist der Freigabeanspruch erfolgreich. Auf der nationalen Ebene ».de« kann die Firma, die Marke oder eine eingeführte Unternehmenskennzeichnung ein starkes Recht begründen. Argumente kommen aus dem Bürgerlichen Recht (Name), aus dem Handelsrecht (Firma), aus dem Markenrecht (Marke, Kennzeichen) und aus dem Wettbewerbsrecht (Unlauterkeit, Irreführung). Im internationalen Kontext ».com« ist die Marke fast weltweit anerkannt.
Vorhergehender Fachbegriff: Internet-Auftritt | Nächster Fachbegriff: Internet-enabling-technologien
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|