auch als sprungfixe, stufenfixe oder Sprungkosten bezeichnet, sind Kosten, die innerhalb eines Intervalls der Ausprägungen einer Bezugsgröße (im allgemeinen der Beschäftigung) fix sind (fixe Kosten) und bei Ober-bzw. Unterschreitung der Intervall-grenzen sprunghaft ansteigen bzw. sinken. Intervallfixe Kosten liegen bei der quantitativen Anpassung vor, wenn zusätzliche Arbeitskräfte oder Aggregate aufgenommen werden, die fixe Kosten verursachen.
variable Kosten
Intervall-fixe Kosten auch sprungfixe, stufenfixe oder Sprungkosten, bleiben innerhalb eines Intervalls der Bezugsgröße gleich und steigen bei Überschreiten dieses Intervalls sprunghaft an (absolut-fixe und intervall-fixe Kosten).
Begriff:
Nach ihrem Verhalten bei Beschäftigungsänderungen unterscheidet man absolut-fixe und intervall-fixe (sprung-fixe) Kosten.
Absolut-fixe Kosten entstehen allein durch die Existenz des Betriebs, es sind Bereitschaftskosten, die auch bei Nichtproduktion anfallen.
Intervall-fixe Kosten (Sprungkosten) bleiben innerhalb eines Beschäftigungsintervalls unverändert, steigen aber bei Überschreiten einer Grenze sprunghaft an, wenn eine Produktionserhöhung nur mittels zusätzlicher, nicht teilbarer Produktionsfaktoren möglich ist.
Beispiel:
kalkulatorische Abschreibungen auf Verwaltungsgebäude, Vorstandsgehälter, kalkulatorische Miete.
Beispiel:
Löhne für zusätzliche Meister und Vorarbeiter, Fixkosten zusätzlicher Maschinen.
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