eine währungspolitische Funktion der Zentralbank. In einem Währungssystem mit vereinbarungsgemäss festen Wechselkursen hat die Notenbank eine Interventionspflicht, sobald der Wechselkurs an der Devisenbörse einen bestimmten Interventionspunkt erreicht hat. Eine Interventionspflicht bestand im Bretton-Woods-System für die Deutsche Bundesbank bis 1973, seit 1979 besteht sie im Europäischen Währungssystem (EWS). Innerhalb des EWS gibt es für den bilateralen Wechselkurs der einzelnen Teilnehmerstaaten eine Schwankungsbreite von ± 2,25%, bis 1991 für Italien eine solche von ± 6%, jeweils bezogen auf den ECU-bezogenen Leitkurs. Sollte der Wechselkurs an der Börse 75% der Schwankungsbreite in einer Richtung erreicht haben, so ist im EWS die Abweichungsschwelle, d.h. der Interventionspunkt, erreicht. In diesem Falle müssen die Notenbanken der Länder, deren Währungen diese Wechselkursänderung verursachen, ihrer Interventionspflicht nachkommen und je nach Erfordernis die eigene Währung gegen die beteiligte andere aus dem Markt nehmen oder sie anbieten. Diese Interventionspflicht besteht so lange, wie der Wechselkurs am Interventionspunkt verharrt. Tendiert z. B. die DM gegenüber einer Partnerwährung im EWS, etwa dem holländischen Gulden, zu fallen (d.h. aufzuwerten), so muss sowohl die Bundesbank wie auch die holländische Zentralbank an der Devisenbörse jeweils Gulden nachfragen und damit DM anbieten, sobald der Interventionspunkt erreicht ist. Die inländische Geldmenge steigt dann in der Bundesrepublik Deutschland und sinkt in Holland. Zwischen den Zentralbanken verschiedener Volkswirtschaften werden manchmal auch Swapabkommen getroffen, bei denen sich die Zentralbanken gegenseitig sog. Swaplinien einräumen. Damit kann eine beteiligte Zentralbank vorübergehend einen Kredit in der Währung der Partner-Zentralbank in Anspruch nehmen. Literatur: Borchert, M., Aussenwirtschaftslehre - Theorie und Politik, 4. Aufl., Wiesbaden 1992. Klo- ten, N., Das Europäische Währungssystem - Eine europapolitische Grundentscheidung im Rückblick, Opladen 1980.
Vorhergehender Fachbegriff: Interventionspflicht | Nächster Fachbegriff: Interventionspreis
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|