bezeichnet die untere bzw. obere Grenze der als „zulässig” angesehenen Entwicklung von Wechselkursen in einem Währungssystem wie dem EWS mit innerhalb von Bandbreiten fixierten Wechselkursen. Sobald der Wechselkurs eines Landes den oberen Interventionspunkt erreicht hat, werden Devisenverkäufe durch die inländische Zentralbank ausgelöst, um durch diese Intervention ein Ausscheren des Wechselkurses aus der definierten Bandbreite zu verhindern. In entsprechender Weise muss durch Devisenkäufe am unteren Interventionspunkt dessen Unterschreiten verhindert werden.
Bez. f. d. Grenze der Bandbreite in einem internationalen Währungssystem mit festen Wechselkursen (Leitkursen). Der obere Interventionspunkt (Goldexportpunkt) gibt die obere Bandbreitengrenze - den höchstmöglichen Wechselkurs - an. Zu diesem hat die interventionspflichtige Zentralbank einen Devisennachfrageüberschuss auszugleichen; sie muss Devisen verkaufen. Der untere Interventionspunkt (Goldimportpunkt) gibt die untere Bandbreitengrenze - den niedrigstmöglichen Wechselkurs - an. Zu diesem hat die interventionspflichtige Zentralbank einen Devisenangebotsüberschuss zu übernehmen; sie muss Devisen kaufen.
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