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Bandbreite

Bandbreite ist in einem System mit grundsätzlich festen Wechselkursen die Spanne. innerhalb derer die Wechselkurse um den festgelegten Kurs (Parität) frei schwanken können. Die Mitgliedsländer des Wechselkursmechanismus II haben sich z. 13. auf bestimmte Bandbreiten geeinigt.

Zulässige Volatilität von Devisenkursen um einen vorgegebenen Leitkurs in Systemen fester Wechselkurse. Innerhalb der Bandbreite wird die Kursentwicklung den Marktkräften am Devisenmarkt überlassen. Bei Erreichung der Ober- bzw. Untergrenze der Bandbreite erfolgt eine Devisenmarktintervention, welche ein Überschießen (overshooting) bzw. ein Unterschießen (undershooting) des Devisenkurses verhindert.

stellt in einem System der Managed Flexibility (flexible Wechselkurse) jene Spanne dar, innerhalb derer der Wechselkurs einer bestimmten Währung schwanken darf. Die Begrenzung dieser Spanne bilden die Interventionspunkte, bei deren Erreichung die Notenbank durch Ankauf oder Verkauf der betreffenden Währung (Devisen) kursregulierend eingreift.

In einem System fester Wechselkurse die Spanne, innerhalb welcher der Wechselkurs einer Währung schwanken darf. Bei Erreichen der Ober- bzw. Untergrenze der Bandbreite (der sog. Interventionspunkte) müssen die Notenbanken regulierend eingreifen. Realignment.

Ausmass der möglichen Schwankungsbreite des Wechselkurses um eine offiziell festgelegte Parität (oder den Leitkurs) in einem System grundsätzlich fester Wechselkurse. Im Bretton-Woods-System betrug die zulässige Bandbreite für Wechselkursschwankungen ursprünglich ± 1 % um die Parität. Durch das Smithsonian Agreement wurde sie auf ±2,25% erweitert. Im Europäischen Währungssystem beträgt die Bandbreite für die bilateralen Wechselkursschwankungen um die durch das Paritätengitter gegebenen bilateralen Leitkurse für die meisten Teilnehmerwährungen ebenfalls ±2,25%.                                                                

- Parität

Schwankungsbreite der Wechselkurse einer Währung. Sofern der frei schwankende Wechselkurs die obere oder untere Interventionsgrenze (Ober- oder Untergrenze) erreicht hat, ist die nationale Notenbank verpflichtet, regulierend einzugreifen (intervenieren).
Siehe auch: Europäisches Währungssystem (EWS)

Bez. f. d. in einem internationalen Währungssystem mit festen Wechselkursen tolerierte (prozentuale) Schwankungsbreite der Wechselkurse, z. B. ± 15 %. Die aktuellen (Tages-)Wechselkurse können dann maximal um 15 % über oder unter dem festgelegten Mittelkurs (Leitkurs) einer Währung liegen. Mit der Bandbreite stehen zugleich der obere und der untere Interventionspunkt bzw. der Höchst- und der Niedrigstkurs fest. Die Währungsbehörden sind nicht verpflichtet, bei Schwankungen innerhalb der Bandbreite an den Devisenmärkten - durch Stützungskäufe (bei Devisen-Angebotsüberschuss) oder Stützungsverkäufe (bei Devisen-Nachfrageüberschuss) - zu intervenieren.

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