zentrale Stellen (Branchenausschuss, Planungsbehörde), denen die Investitionsvorhaben von Unternehmen einer Branche bekanntgegeben werden und die wiederum den Branchenmitgliedern Auskünfte aus dem gesammelten Datenmaterial erteilen. Sie sind eine "weiche" Unterform der Investitionslenkung, die der Transparenzsteigerung dienen und Informationen über sich abzeichnende Strukturwandlungen und eingeleitete Anpassungsmassnahmen vermitteln soll. Eine Investitionsmeldepflicht besteht nach dem EGKS-Vertrag für die Montanindustrie; sie hat dort gleichwohl die Entstehung grosser Überkapazitäten nicht verhindern können. Investitionsmeldestellen unterliegen sowohl von der technischen Ausgestaltung als auch von ihren Wirkungen her beträchtlichen Bedenken. Unklar ist der Anmeldezeitpunkt (z.B. bei ersten Planungsüberlegungen, mit dem formellen Entscheidungsverfahren oder zu Beginn der Durchführung). Unsicherheiten ergeben sich bei der Abschätzung des voraussichtlichen Investitionsvolumens. Offen ist, ob kapazitätswirksame Massnahmen, die keinen Investitionscharakter haben, auch anzuzeigen sind, wodurch ständige Nachmeldungen erforderlich würden. Die Zuverlässigkeit der Meldungen ist nicht gewährleistet. Fraglich ist, ob bei Falschmeldungen Sanktionen greifen sollen, ob nicht rechtzeitig angemeldete Investitionen zu stoppen sind und ob eine Zustimmung der Meldestelle zu Investitionsvorhaben vorgesehen ist. Die öffentliche Bekanntgabe geplanter Investitionsvorhaben behindert die Unternehmen, sich über Produkt- und Prozessinnovationen Wettbewerbs- vorsprünge zu verschaffen. Wenn Investitionsprojekte publik werden, kann es entweder zu wettbewerbseinschränkenden Absprachen oder zu Beeinflussungen der Administration mit dem Ziel einer Investitionskontrolle kommen.
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