Jäger müssen eine spezielle Jagd-Haftpflichtversicherung abschliessen: Diese Versicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Dies gilt sowohl für Berufs- wie für Nichtberufsjäger als auch für Tagesjagdscheininhaber. Die Jagd-Haftpflichtversicherung bietet Schutz für Haftpflichtansprüche aus dem Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und dem Halten von Jagdhunden. Gesetzlich vorgeschrieben sind Mindest-Deckungssummen von über 500 000 Euro für Personenschaden und 50 000 Euro für Sachschaden.
Haftpflichtversicherung
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