Die Äquivalente für den Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag sind bei IAS der Net Profit bzw. Net Loss, mit denen die Gewinn- und Verlustrechnung („income statementm“) endet. In der Bilanz wird diese Größe jedoch nicht gesondert ausgewiesen, sondern geht in die „retained earnings“ (einbehaltene Gewinne, Gewinnrücklagen) ein.
Ergebnisgröße in der handelsbilanziellen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) , die nach Berücksichtigung aller Erträge und aller Aufwendungen verbleibt ( Ertrag , Aufwand). Ein Jahresüberschuss , d.h. ein Mehrbetrag der Erträge gegenüber den Aufwendungen, kann grundsätzlich entweder in die Rücklagen eingestellt -- und damit im Unternehmen als Eigenkapital gebunden --, oder aber an die Anteilseigner ausgeschüttet werden ( Gewinnverwendungsrechnung , Thesaurierung ). Ein Jahresfehlbetrag, d.h. ein Mehrbetrag der Aufwendungen über die Erträge, führt zu einer Eigenkapitalminderung.
(engl. net profit oder net income) Der Jahresüberschuss ist der Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
Der Jahresüberschuss ist das Ergebnis, das in einer Periode erwirtschaftet wurde. Es entsteht aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sowie dem außerordentlichen Ergebnis nach Abzug der Einkommens- und Ertragssteuern.
Der Jahresüberschuss hat eine hohe Aussagekraft über die Ertragskraft eines Unternehmens.
Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung einer Kapitalgesellschaft, sofern die Erträge größer als die Aufwendungen waren.
Der Jahresüberschuß, ein Begriff der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung für Kapitalgesellschaften gemäß § 275 HGB, weist den in der Abrechnungsperiode erzielten Gewinn aus. Für die Definition des Jahresüberschusses gilt: Jahresüberschuß = Ertrag Aufwand 0, d.h. die Erträge sind größer als die Aufwendungen. Dabei sind ein Gewinn- oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr oder die Bewegungen der Rücklagen nicht berücksichtigt worden.
ist der Betrag, der sich in der Gewinn- und Verlustrechnung dadurch errechnet, daß vom Bilanzgewinn Entnahmen aus Rücklagen und Gewinnvorträge abgezogen werden und Einstellungen in die Rücklagen und Verlustvorträge zum Bilanzgewinn hinzuaddiert werden (je nachdem, welche dieser Buchungen erfolgten). Siehe hierzu auch § 157 Abs. 1 Ziff. 28-32 AktG. In der GuV-Rechnung kann jedoch auch ein Jahresfehlbetrag entstehen.
Der Jahresüberschuß ist eine Alternative des Postens 28 der aktienrechtlichen Gliederung der GuV. Er weist den im Bilanzjahr erzielten Gewinn (Erträge Aufwendungen) aus, ohne daß dabei ein Gewinn oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr oder Rücklagenbewegungen berücksichtigt werden. Geschieht dies, erhält man den Bilanzgewinn oder Bilanzverlust. (Verlust, Jahresfehlbetrag)
Das Jahresergebnis ist im Falle eines Gewinns als Jahresüberschuss und im Falle eines Verlusts als Jahresfehlbetrag in der Bilanzposition „ Eigenkapital ” auszuweisen.
Das Gegenteil ist der Jahresfehlbetrag.
Siehe auch Gewinn, Gewinnverwendung, Gewinn- und Verlustrechnung, Jahresfehlbetrag,
Der Überschuss aus der Summe der Erträge gegenüber der Summe der Aufwendungen eines Geschäftsjahres. Bei einer Aktiengesellschaft entspricht der Jahresüberschuss dem handelsrechtlichen Gewinn. Der Jahresüberschuss kann dabei auf neue Rechnung vorgetragen oder als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Über die Verwendung entscheidet die Hauptversammlung.
Der Jahresfehlbetrag ist ein negativer Jahresüberschuss, also ein Verlust.
siehe auch
>>> Jahresüberschuss,
>>> Gewinn- und Verlustrechnung.
Der Jahresfehlbetrag, ein Begriff der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung für Kapitalgesellschaften gemäß § 275 HGB, weist den in der Abrechnungsperiode eingetretenen Verlust aus. Für die Definition des Jahresfehlbetrages gilt: Jahresfehlbetrag = Ertrag Aufwand < 0, d.h. die Erträge sind kleiner als die Aufwendungen. Dabei sind ein Gewinn- oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr oder die Bewegungen der Rücklagen nicht berücksichtigt worden.
Der Jahresfehlbetrag ist eine Alternative des Postens 28 der aktienrechtlichen Gliederung der GuV. Er weist den im Bilanzjahr eingetretenen Verlust (Erträge < Aufwendungen) aus, ohne daß dabei ein Gewinn oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr oder Rücklagenbewegungen berücksichtigt werden. Geschieht dies, erhält man den Bilanzverlust oder Bilanzgewinn. (Gewinn, Jahresüberschuß)
Gewinn- und Verlustrechnung, Verlust
Das Jahresergebnis ist im Falle eines Gewinns als Jahresüberschuss und im Falle eines Verlusts als Jahresfehlbetrag in der Bilanzposition „ Eigenkapital” auszuweisen.
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