Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Job sharing

(Deutsch: Teilzeitarbeit) Unter job sharing versteht man die Besetzung eines Vollzeitarbeitsplatzes mit zwei oder mehreren Teilzeitarbeitskräften, wobei diese gemeinsam für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe verantwortlich sind. Das schließt auch wechselseitige Vertretungspflicht bei Krankheit oder Urlaub ein. Bei dieser Partnerteilzeitarbeit regeln die beiden oder mehrere Teilzeitkräfte innerhalb der vorgegebenen Betriebszeit die Dauer und Lage ihrer Arbeitszeit nach ihren eigenen Wünschen. Es ist dabei möglich, einen Vollzeitarbeitsplatz stunden-, tages-, wochen- oder monatsweise in einen Teilzeitarbeitsplatz zu teilen. Mehrere Vollzeitarbeitsplätze können auch zu einem job sharing pool zusammengefaßt werden. Diese in den USA praktizierte Form der Teilzeitarbeit ist auf deutsche Verhältnisse nicht ohne weiteres übertragbar, da unterschiedliche arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen gelten.

(englisch: Teilen eines Arbeitsplatzes) bedeutet, daß sich mindestens zwei Arbeitskräfte einen Arbeitsplatz zeitlich teilen. Für den Arbeitgeber muß ständig die gesamte Leistung am Arbeitsplatz erbracht werden, die Arbeitnehmer können jedoch unter sich die abzuleistenden Zeiten aufteilen. Bisher stehen die Gewerkschaften dem Konzept kritisch gegenüber, weil teilweise Vollarbeitsplätze in Teilarbeitsplätze (mit niedrigerem Einkommen beim einzelnen Arbeitnehmer) umgewandelt werden, geschlossenes Auftreten der Arbeitnehmer schwieriger wird und Abhängigkeit vom jeweiligen Partner entsteht. Vorteile: mehr Teilarbeitsplätze, volle Sozialleistungen, mehr Freizeit und selbständige Arbeitseinteilung, mehr Beweglichkeit in der Organisation.

Job-Sharing ist eine Form der Arbeitsplatzteilung, die sich von traditioneller Teilzeitarbeit dadurch unterscheidet, daß nicht der Arbeitgeber einen Vollarbeitsplatz in z. B. zwei Halbtagsarbeitsplätze mit jeweils abgegrenzten Aufgaben und Verantwortlichkeiten auflöst, sondern Aufgaben und Verantwortlichkeiten eines konkreten Vollarbeitsplatzes von mindestens zwei Teilzeitmitarbeitern in gemeinsamer Verantwortung wahrgenommen werden. Art und Umfang der Auf gabenverteilung und damit auch die jeweiligen Arbeitszeitanteile unterhegen dem Ermessen der beteiligten Arbeitnehmer; ein Weisungsrecht des Vorgesetzten hinsichtlich der näheren Aufteilung der Arbeit besteht nicht. Das Entgelt richtet sich nach den Arbeitszeitanteilen. Entscheidendes Merkmal des Job-Sharing S. ist die Gesamtverantwortung jedes einzelnen Teilzeitmitarbeiters für die Funktionserfüllung des Vollarbeitsplatzes. Hieraus resultieren einige arbeitsrechtliche Probleme, die durch spezielle Vertragsgestaltung zu lösen sind. Job-Sharing S. bietet den Vorteil einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung, was sowohl der ökonomischen wie der sozialen Effizienz (Personalwirtschaft) zugute kommen kann; aus der Ausgestaltung des Innenverhältnisses zwischen den sich einen Arbeitsplatz teilenden Mitarbeitern sowie der »Außenvertretung« des Arbeitsplatzes (Beziehungen zum Vorgesetzten, zu Untergebenen und gleichgeordneten Mitarbeitern) können sich aber auch leistungs und zufriedenheitsmindernde Konflikte ergeben.

Eine Form der Teilzeitbeschäftigung, bei der zwei oder mehrere Arbeitnehmer-Innen sich stunden-, tage- oder wochenweise einen Vollzeitarbeitsplatz teilen. Das Besondere gegenüber anderen Formen der Teilzeitbeschäftigung ist die gemeinsame Verantwortung der Teilzeitbeschäftigten gegenüber dem Unternehmer. Es besteht auch eine geringere soziale Absicherung für die Einzelnen und ein Vorteil für den Unternehmer durch Senkung der Fehlzeiten. Vor allem in den USA ist diese Form verbreitet.

(engl. Arbeitsplatzteilung) Besetzung eines Vollzeitarbeitsplatzes durch mehrere Teilzeitarbeitskräfte.
amerikanischer Ausdruck für Teilzeitarbeit.

Form der Teilzeitbeschäftigung, bei der zwei oder mehrere Arbeitnehmer sich stunden-, tage- oder wochenweise einen Vollzeitarbeitsplatz teilen. Ein besonderes Merkmal gegenüber anderen Formen der Teilzeitbeschäftigung ist die gemeinsame Verantwortung der "Job-sharer" für die ordnungsgemässe Aufgabenerfüllung gegenüber dem Arbeitgeber, d. h. sie tragen auch die Folgen von Leistungsstörungen, die in der Person des anderen "Job-sharer" begründet sind (z.B. wechselseitige Vertretungspflicht bei Krankheit und Urlaub). Im Vergleich zu den USA ist Job-sharing der beschriebenen Form in Deutschland kaum verbreitet und wird für Tätigkeiten mit höherer Qualifikation nur wenig angeboten. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit bestimmter Arbeitnehmergruppen (z.B. Frauenarbeitslosigkeit) könnte Job sharing arbeitsmarktpolitisch von Vorteil sein.

Besetzung eines Vollarbeitsplatzes durch zwei oder mehrere Teilzeitarbeitskräfte, die sich gesamtschuldnerisch verpflichten, eine gewisse Arbeitsleistung zu erbringen. Die Aufteilung, z. B. Arbeitszeit, bleibt den Arbeitnehmern überlassen. Es besteht zwischen dem Arbeitgeber und den Beschäftigten im Gegensatz zu Teilzeitarbeitskräften nur ein Arbeitsvertrag, für dessen Erfüllung unter Umständen jeder der beteiligten Arbeitnehmer einzutreten hat.

Siehe auch Arbeitszeitflexibilisierung, Arbeitsplatzteilung,

Literatur: Heymann, HJSeiwert, L., Job Sharing - Flexible Arbeitszeit durch Arbeitsplatzteilung, Grafenau, Württ. 1982.

Vorhergehender Fachbegriff: Job satisfaction | Nächster Fachbegriff: Job Splitting



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Betriebsblindheit | Planbeschäftigung | Broadcasting

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon