Andenpakt1
Kabotage1Cabotage (spanisch: Cabo)
Ursprünglich ein Begriff des Seerechts, wonach Staaten das Recht haben, ihre Küstenschiffahrt den Schiffen unter eigener Flagge vorzubehalten. Dabei bezeichnet die Große Kabotage den Schiffahrtsverkehr zwischen den Häfen des gleichen Staates, die Kleine Kabotage den Schiffahrtsverkehr des gleichen Staates und des gleichen Meeres und die Fluß-Kabotage die Schiffahrt zwischen den Binnenhäfen eines Staates. Der Begriff ist heute auch im internationalen Luftverkehr gebräuchlich. Hier beinhaltet er das Recht eines Staates, die Beförderung von Passagieren und Fracht innerhalb des eigenen Staatsgebietes Flugzeugen vorzubehalten, die unter dem eigenen Hoheitszeichen registriert sind. Im Güterverkehr gewährt eine Kabotagegenehmigung ihrem Inhaber den freien Zugang zum Güterkraftverkehr innerhalb anderer EU-Mitgliedstaaten (Europäische Union (EU)) zu den dort geltenden Bedingungen. Eine vollständige Liberalisierung wird angestrebt.
Vorhergehender Fachbegriff: Junktimgeschäft | Nächster Fachbegriff: Jura-Lotse
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|