Begriff der flexiblen Plankostenrechnung. Wird bei der Festlegung der Planbezugsgrößen nach der Engpaßplanung vorgegangen, dann sind in allen Kostenstellen mit größeren Kapazitäten als in der Engpaßkostenstelle die Leerkosten größer als die Beschäftigungsabweichung. Diese Differenz wird als kalkulierte Leerkosten bezeichnet. Bei Festlegung der Planbezugsgrößen riach der Kapazitätsplanung können keine kalkulierten Leerkosten auftreten, da in diesem Fall bP = bmax ist und damit die Leerkosten gleich der Beschäftigungsabweichung sind. Beispiel: Bei einer Maximalbezugsgröße (bmax) von 8 000 Std., einer Planbezugsgröße (bP) von 6 000 Std., geplanten Fixkosten von € 9 000,- betragen die kalkulierten Leerkosten einer Istbeschäftigung (bi) von 5 000 Std. € 1 875. Als Beschäftigungsabweichung wird die Differenz zwischen Leerkosten (DM 3375, -) und kalkulierten Leerkosten ausgewiesen: € 1 500, . Im Falle der Kapazitätsplanung werden 8 000 Std. als Planbezugsggröße gewählt (bP), so daß die gesamten Leerkosten in Höhe von € 3 375, -als Beschäftigungsabweichung anfallen und die kalkulierten Leerkosten gleich Null sind.
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