Kapitalbedarf
Vorschaurechnung bei Planung einer Investition, um die erforderlichen Mittel beschaffen zu können. Als Dauerberechnung ist sie Teil der betrieblichen Finanzplanung. Als Einmalberechnung wird sie zum Beispiel bei einer Unternehmensgründung aufgestellt. Dabei wird nach zwei Größen unterschieden:
Der Anlagekapitalbedarf ist der Kapitalbedarf, der durch das Anlagevermögen des Unternehmens verursacht wird und dazu dient, die Betriebsbereitschaft des Unternehmens zu sichern. Er ergibt sich hauptsächlich aus den Beschaffungskosten für Grundstücke und Gebäude, den Maschinen, der Betriebs- und Geschäftsausstattung und dem „eisernen“ Lagerbestand.
Der Umlaufkapitalbedarf ist der Kapitalbedarf, der durch das Umlaufvermögen des Unternehmens verursacht wird und dazu dient, die Durchführung des Leistungsprozesses sicherzustellen. Voraussetzung ist die Kenntnis über die Kapitalbindungsdauer des Umlaufvermögens. Dazu müssen die Produktions- und Lagerdauer ebenso wie das Lieferanten- und Kundenziel bekannt sein. Der Kapitalbedarf kann als Durchschnitt berechnet werden, z.B. Kapitalbindungsdauer 30 Tage, tägliche Ausgaben durchschnittlich 20.000,00 EUR ergibt einen Bedarf von 600.000,00 EUR. Bei der sogenannten elektiven Methode werden die einzelnen Elemente differenziert berechnet. Der Gesamtkapitalbedarf ergibt sich als Summe aus Anlage- und Umlaufkapitalbedarf.
Form der Planungsrechnung im Unternehmen, die auf die Ermittlung des künftigen Kapitalbedarfs abstellt. Vor allem auf der Basis des längerfristigen Finanzplans. Spielt eine Rolle für die bankmässige Kreditwürdigkeitsprüfung.
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