Aufgrund des Opportunitätsgedankens und der nachweislich vorhandenen Gegenwartsvorliebe der Wirtschaftssubjekte geht in die Festlegung der geforderten Mindestverzinsung eines Kapitalgebers die Entlohnung seines mit der Kapitalüberlassung einhergehenden Konsumverzichtes ein. Die Preisbestimmung für den Konsumverzicht erfolgt in der Regel mit Hilfe von Marktzinssätzen, da diese als Austauschrelationen zwischen gegenwärtigem Einkommen und zukünftigem Vermögen interpretiert werden können.
Die übrigen Kapitalkostenbestandteile bestehen aus Risikoprämien, die Kapitalgeber zur Abgeltung erkennbarer Risiken einfordern. Diese können durch das kapitalsuchende Unternehmen selbst verursacht sein oder einen volkswirtschaftlichen Hintergrund, wie z.B. eine durch Inflation bedingte Geldentwertung, besitzen. Die erste Risikokategorie wird in der Literatur auch als Bonitätsrisiko bezeichnet. Ihre Entstehungsursache kann sowohl im leistungs- als auch im finanzwirtschaftlichen Bereich eines Unternehmens liegen.
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