eigene Effekten einer Bank, die diese zur Sicherstellung einer Vertragserfüllungsverpflichtung, die ihr Kunde gegenüber einer Behörde eingegangen ist, bei dieser Behörde hinterlegt.
Eigene Wertpapiere einer Bank, die diese bei Behörden o. a. öffentlichen Stellen im Kundeninteresse hinterlegt, um auf diese Weise Sicherheit für die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen zu geben. Während der Hinterlegungszeit sind die Wertpapiere nur stark eingeschränkt disponierbar.
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